Aktuelle Informationen:
Informationen zu den zu leistenden Arbeitsstunden in 2026
Liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand möchte euch hiermit über die Regelungen zu den zu leistenden Arbeitsstunden sowie über deren Dokumentation informieren.
Gemäß Satzung und Beschluss der Mitgliederversammlung sind alle Vereinsmitglieder im Alter zwischen 18 und 67 Jahren verpflichtet, zusätzlich zum Jahresbeitrag Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Sollten diese Arbeitsstunden nicht erbracht werden, erfolgt eine Berechnung auf Grundlage des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns. Der entsprechende Betrag wird gemeinsam mit dem folgenden Jahresbeitrag eingezogen.
Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden wird von der Mitgliederversammlung festgelegt bzw. bestätigt.
Für das Kalenderjahr 2026 wurden 10 Arbeitsstunden pro Mitglied festgesetzt. Diese bewusst niedrig angesetzte Stundenzahl soll allen Mitgliedern ermöglichen, ihre Stunden flexibel über das gesamte Jahr hinweg zu erbringen.
Die Arbeitsstunden können unter anderem geleistet werden durch:
- Reinigungs- und Pflegearbeiten
- Garten- und Außenanlagenpflege
- Tätigkeiten im Rahmen der Hausaufsicht
Eine Übersicht möglicher Einsätze wird regelmäßig bekanntgegeben.
Hier steht das Formular zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden als PDF zum Download bereit. Klick mich!
Dieses Formular ist vom Mitglied selbst aufzubewahren und bei jedem Arbeitseinsatz von der verantwortlichen Aufsichtsperson abzeichnen zu lassen.
Bitte beachtet:
Die Aufsicht führenden Personen dokumentieren die geleisteten Stunden nicht eigenständig. Jedes Mitglied ist selbst für die vollständige und korrekte Erfassung seiner Arbeitsstunden verantwortlich.
Bei Rückfragen steht der Vorstand selbstverständlich zur Verfügung.
Termine, Termine, Termine…
Bogenschiessen bei der SGF 1858!

Wann und wo: Jeden Dienstag ab 19:00 Uhr.
Interessierte hier klicken!

Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
